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Urteile WEG Verwaltung

jüngere Verwaltungsrechtliche Entscheidungen die WEGs betreffen

Dem Verwltugnsbeirat fällt unter anderem die Aufgabe zu, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Doch wie weit geht eine solche Prüfungspflicht? Muss Ihr Verwaltungsbeirat tatsächlich eine minutiöse Prüfung vornehmen und haftet er für jeden Fehler, den er übersieht? Nein, entschied das Amtsgericht Wismar: Der Verwaltungsbeirat prüft lediglich die rechnerische Richtigkeit der Jahresabrechnung, für weitergehende, strukturierte Mängel der Jahresabrechnung haftet er nicht (Urteil v. 17.12.18, Az. 8 C 337/17 WEG).