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Nebenkosten- / Betriebskostenabrechnung

Sie haben Ihr Sondereigentum vermietet und müssen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften 1x jährlich eine ordentliche Abrechnung der Heiz- und Nebenkosten erstellen.

Wir benötigen von Ihnen nur wenige Informationen und prüfen den bestehenden Mietvertrag. Eine Erstellung der Abrechnung übernehmen wir gerne und übermitteln an Ihren Mieter unter Berücksichtigung der jeweils aktuell gültigen Vorschriften die  1x jährlich fällige Abrechnung der Heiz- und Nebenkosten.

Die Gebühr für diese Dienstleistung erhalten Sie in einem individuellen Angebot. Sprechen Sie uns an.