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Sonder- und Mieteigentumsverwaltung

Gerne können Sie uns auch mit der Sondereigentumsverwaltung Ihrer Immobilie beauftragen. Die Leistungen können entsprechend Ihrer Wünsche abgestimmt werden.

Mögliche Leistungen des Verwalters:

  • Erstellung sowie Geltendmachung der Heiz- und Nebenkostenabrechnung gegenüber dem Mieter
  • Aufnahme festgestellter und vom Mieter angezeigter Mängel, nach Abstimmung mit dem Eigentümer Beauftragungen von Handwerkern. Überwachung und Abnahme von Reparaturen
  • Vermittlung eines Maklers bei einer Neuvermietung
  • Abwicklung des Übergangs eines bestehenden Mietverhältnisses im Zusammenhang mit dem Vertragsbeginn, d.h. beispielsweise Prüfung des Mietvertrages, Überprüfung und Entgegennahme einer Kaution
  • Einweisung von neuen Mietern in die Eigentumseinheit
  • Einzug der Mieten und Nebenkosten, Überwachung des Mieteingangs
  • Korrespondenz mit den Mietern. Der Verwalter ist Ansprechpartner der Mieter
  • Durchsetzung von Mieterhöhungen
  • Erklärung von Kündigungen des Mietverhältnisses z.B. bei einem Zahlungsrückstand der Miete
  • Entgegennahme von Kündigungen des Mieters
  • Abwicklung der Rückgabe der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses und alle damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben

Die Gebühr für diese Dienstleistung erhalten Sie jeweils in einem individuellen Angebot.

Wir agieren als Hausverwaltung in einigen Objekten auch als Mietverwalter. Dies  grenzen wir deutlich von der reinen WEG Verwaltung ab. Einige Eigentümer, die sowohl Mitglieder in einer WEG als auch Vermieter sind, benötigen eine Trennung der Aufgaben der Miet und WEG Verwaltung. Wir realisieren diese Trennung konsequent.